EU-Verpackungsverordnung PPWR gilt: Was sich für Kosmetikverpackungen wann ändert
Die neue EU
- Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) gilt seit dem 12. August 2026 schrittweise. In Kraft ist sie seit Februar 2025, die Pflichten ziehen sich bis 2040.
Zeitplan laut EU-Kommission
- 12. August 2026: Lebensmittelverpackungen mit PFAS über strengen Grenzwerten dürfen nicht mehr verkauft werden
- 2028: eine einheitliche EU-Materialkennzeichnung für die Mülltrennung
- 2030: Grenzen für Leerraum, Einschränkungen für manche Einweg-Kunststoffverpackungen, Mehrwegziele, Recyclingfähigkeit aller VerpackungenundPflicht-Rezyklatanteil in Kunststoff
Was Kosmetikmarken jetzt anschauen sollten
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Der erste Schritt betrifft Lebensmittel, doch die Pflichten 2028 und 2030 treffen auch Kosmetik.
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Mehrmaterial-Komponenten wie Pumpen oder Kompaktdosen mit Spiegel gelten oft als am schwersten recyclingfähig zu machen.
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Überdimensionierte Geschenksets müssen mit den Leerraumgrenzen eventuell neu gedacht werden.
Wer in Europa verkauft: Richtet ihr die Verpackungsentwicklung schon auf 2030 aus?
Quelle: Europäische Kommission — New EU rules on packaging enter into application
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