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EU-Verpackungsverordnung PPWR gilt: Was sich für Kosmetikverpackungen wann ändert

Die neue EU

  • Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) gilt seit dem 12. August 2026 schrittweise. In Kraft ist sie seit Februar 2025, die Pflichten ziehen sich bis 2040.

Zeitplan laut EU-Kommission

  • 12. August 2026: Lebensmittelverpackungen mit PFAS über strengen Grenzwerten dürfen nicht mehr verkauft werden
  • 2028: eine ​einheitliche EU-Materialkennzeichnung für die Mülltrennung
  • 2030: Grenzen für Leerraum, Einschränkungen für manche Einweg-Kunststoffverpackungen, Mehrwegziele, ​Recyclingfähigkeit aller Verpackungenund​Pflicht-Rezyklatanteil in Kunststoff

Was Kosmetikmarken jetzt anschauen sollten

  • Der erste Schritt betrifft Lebensmittel, doch die Pflichten 2028 und 2030 treffen auch Kosmetik.

  • Mehrmaterial-Komponenten wie Pumpen oder Kompaktdosen mit Spiegel gelten oft als am schwersten recyclingfähig zu machen.

  • Überdimensionierte Geschenksets müssen mit den Leerraumgrenzen eventuell neu gedacht werden.

Wer in Europa verkauft: Richtet ihr die Verpackungsentwicklung schon auf 2030 aus?

Quelle: Europäische Kommission — New EU rules on packaging enter into application

#Kosmetikverpackung #EUExport #NachhaltigeVerpackung #PPWR

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