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China, NMPA-Bekanntmachung Nr. 70: Registrierung importierter Kosmetik wird leichter

Chinas NMPA hat am 29. Juli 2026 die Bekanntmachung Nr. 70 von 2026 veröffentlicht, gültig ab sofort. Sie verschlankt Registrierung und Meldung von Kosmetika und betrifft importierte Marken direkt.

Was sich für Importkosmetik ändert

  1. Erstlaunch in China erlaubt: Eine „Verpflichtungserklärung zum Erstlaunch in China“ kann den Nachweis früherer Auslandsverkäufe ersetzen
  2. Mehr Befreiungen von Toxikologieberichten: Dauerwellen, nicht-oxidative Haarfarben und aufhellende Produkte mit physischer Deckung können befreit werden, wenn der Hersteller passende Qualitätszertifikate hat
  3. Sicherheitsunterlagen zu Rohstoffen: nicht mehr online einreichen, sondern ​im Unternehmen aufbewahren und bei Prüfungen vorlegen
  4. Datenteilung bei ähnlichen Rezepturen: Produkte desselben Registranten und derselben Marke dürfen mikrobiologische, physikalisch-chemische, toxikologische und Humansicherheitsberichte teilen
  5. Datenweiternutzung bei Produktionsverlagerung: zwischen China und Ausland möglich, neue Mikrobiologietests bleiben aber Pflicht

Ziel: weniger doppelte Einreichungen und Tests bei gleichen Sicherheitsstandards.

Chinas Anteil sinkt, doch der Markteintritt wird günstiger. Denkt ihr deshalb über eine Rückkehr nach China oder neue Registrierungen nach?

Quelle: REACH24H — China Cosmetic Registration Update: NMPA Announcement No. 70

#ChinaExport #NMPA #Kosmetikregistrierung #Kosmetikrecht

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