Worauf man bei den Angaben „vegan“ und „ohne Tierversuche“ achten sollte
Die Angabe „vegan“ kommt bei Verbraucher:innen gut an, kann aber ohne entsprechende Belege schnell problematisch werden.
Vor der Kennzeichnung prüfen
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Beispiele für Inhaltsstoffe, deren Ursprung gesondert überprüft werden sollte
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Lohnt sich eine Vegan-Zertifizierung?
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Entscheidend ist, veganundohne Tierversuche getrennt voneinander zu belegen. Bei veganen Produkten muss nicht nur bei den Rohstoffen, sondern auch bei Duft- und Farbstoffen sowie Verarbeitungshilfsstoffen geprüft werden, ob sie tierischen Ursprungs sind. Am sichersten ist es, Bestätigungen der Lieferanten und Änderungen an Rohstoffen zu dokumentieren. Dass ein Rohstoff pflanzlich ist, belegt nicht automatisch, dass auch das Endprodukt vegan ist.
Bei der Angabe „ohne Tierversuche“ muss zunächst der Umfang festgelegt werden. Zu prüfen ist, ob damit gemeint ist, dass das Unternehmen selbst keine Tests durchgeführt hat, oder ob die Lieferkette und das Endprodukt eingeschlossen sind und ob Testdaten aufgrund gesetzlicher Anforderungen in einem bestimmten Markt eingereicht wurden. Die Formulierung sollte entsprechend eingegrenzt werden. Da sich Vorschriften und Zertifizierungsstandards je nach Land unterscheiden können, sollten die aktuellen Richtlinien des Verkaufsgebiets und die Anforderungen der Zertifizierungsstelle geprüft werden.
Eine Zertifizierung kann das Vertrauen stärken und den Export erleichtern, bringt aber auch Kosten sowie Aufwand für Prüfungen und Erneuerungen mit sich. Auch bei einer eigenen Kennzeichnung sollten Kriterien, Nachweise und ein Verfahren zur erneuten Prüfung bei Änderungen festgelegt werden. Weitreichende Aussagen wie „garantiert null Tierversuche“ sollte man vermeiden. Wenn auf der Karte der Name der Zertifizierungsstelle und der Geltungsbereich angegeben sind, fällt es Verbraucher:innen leichter, sich ein Urteil zu bilden.