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Warum koreanische Kosmetikwerbung nicht mehr „Exosom“, „Microneedle“ oder „nur in Kliniken“ sagen darf

Koreas MFDS hat im Januar 2025 die Leitlinie für Kennzeichnung und Werbung bei Kosmetik überarbeitet, und viele angesagte Begriffe stehen jetzt auf der Verbotsliste. Hat euer Team die Produktseiten schon angepasst?

Neu verbotene Beispiele

  • Formulierungen, die menschliche Herkunft nahelegen: ein schlichtes „Exosomen-Kosmetik“ kann so verstanden werden
  • Irreführende Anwendungsbegriffe: Nadel, Microneedle und Ähnliches
  • Medizinische Anspielungen: „nur für Kliniken“, „dermatologische Behandlung“, „nur in Apotheken“
  • „Inner Care“, was nach Einnahme klingt
  • Hautalter in Zahlen: „10 Jahre jüngere Haut“, „Hautalter -3“

Was erlaubt bleibt Laut Leitlinie gehen Begriffe wie Pflanzen-Exosom oder Milch-Exosom, wenn die Herkunft klar genannt wird.

Praxis-Check

  • Auch Anzeigenüberschriften zählen, nicht nur Produktnamen und Detailseiten
  • Alte Creator-Skripte und Kurzvideo-Untertitel enthalten die Begriffe oft noch
  • Übersetzte Listings auf ausländischen Marktplätzen übernehmen häufig den koreanischen Text

Wer hat nach der Änderung Namen oder Texte umgestellt, und mit welchen Formulierungen?

Quelle: CosinKorea — MFDS erweitert verbotene Ausdrücke in Kosmetikwerbung

#Kosmetikwerbung #RegulierungKorea #Exosomen #MFDS

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