Retinol vorne drauf, 500 ppb in der Liste: Marketing oder sinnvoll?
Auf r/AsianBeauty prüfte jemand die INCI-Liste viraler „Retinol-Kollagen“-Toner-Pads und war enttäuscht. Oben standen Wasser, Glykole und Glycerin; hydrolysiertes Kollagen war mit 50 ppm (0,005 %) deklariert, Retinol mit 500 ppb (0,00005 %). Die Frage: Wenn die beworbenen Stoffe so niedrig dosiert sind, sind sie nur fürs Marketing drin?
Was in den Antworten stand
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Die meisten waren sich einig: Aushängeschild-Inhaltsstoffe sind verbreitet, nicht nur in K-Beauty.
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Ein Kommentar behauptete, koreanische Kosmetik enthalte außerhalb von Rezeptprodukten kaum Retinol in wirksamer Menge; andere diskutierten, was „wirksam“ heißen soll.
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Mehrere rieten, die ganze Rezeptur zu bewerten. Zu den Vitamin-C-Pads derselben Marke hieß es, der Aufhell-Effekt stütze sich wohl eher auf Niacinamid und Pflanzenextrakte, weil Vitamin C in wässrigen Formeln instabil ist.
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Eine Minderheit meinte, ein mildes Alltagsprodukt brauche keine großen Zahlen, und winzige Retinolmengen würden manchmal als Antioxidans eingesetzt. Tendenz: die Liste lesen, nicht die Vorderseite.
Anmerkung der Redaktion Korea regelt die Aussagenseite. Wer ein Produkt als funktionelle Anti-Falten-Kosmetik mit Retinol verkauft, muss sich an den bekannt gemachten Wert von etwa 0,075 % (2.500 IE/g) halten oder mit eigenen Wirksamkeitsdaten die Prüfung der Behörde MFDS bestehen. Stellen Pads Retinol nur vorne heraus, ohne Kennzeichnung als funktionelle Kosmetik, ist es eher ein Nebenstoff in kleiner Menge.
Schaut ihr vor dem Kauf nach, an welcher Stelle der beworbene Wirkstoff steht?
Originalthread: r/AsianBeauty — ist alles nur Marketing? · Quelle: Kyunghyang Shinmun
Europa regelt die Formulierung selbst. Nach den gemeinsamen Kriterien der EU-Verordnung 655/2013 muss ein beworbener Inhaltsstoff absichtlich enthalten sein, und wer Eigenschaften eines Inhaltsstoffs auf das Endprodukt überträgt, braucht angemessene, überprüfbare Belege, etwa den Nachweis einer wirksamen Konzentration. Ein Star-Wirkstoff im ppm-Bereich ist genau die Stelle, an der Exporttexte vorsichtig sein müssen. EU-Verordnung 655/2013, Anhang