Kennzeichnungspflichten auf Primär- und Sekundärverpackungen von Kosmetik: Häufig vergessene Angaben
Wenn nach dem Verpackungsdruck fehlende Pflichtangaben auffallen, kann das teuer werden. Prüfen Sie vor allem die häufig vergessenen Punkte.
Checkliste für Kennzeichnungspflichten (Kurzfassung)
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Vor dem Druck ist es sicherer, zunächst getrennt zu prüfen, welche Angaben auf dem Behältnis bzw. der Primärverpackung und welche auf der Faltschachtel bzw. der Sekundärverpackung stehen müssen. Ob bestimmte Angaben nur an einer Stelle gemacht werden müssen und welche Befreiungen oder Ausnahmen gelten, kann je nach Produkttyp und Verpackungsaufbau unterschiedlich sein. Prüfen Sie die endgültige Beurteilung anhand des geltenden „Kosmetikgesetzes“, der einschlägigen Bekanntmachungen und der Hinweise der zuständigen Behörde.
In der Praxis werden häufig folgende Punkte übersehen:
Vergleichen Sie in der Korrekturphase Rezeptur, Produktklassifizierung und Kennzeichnungstext gleichzeitig miteinander und prüfen Sie auch den endgültigen Designentwurf sowie den tatsächlichen Druck separat. So lässt sich das Risiko von Nacharbeiten senken. Besonders bei funktionellen und importierten Produkten sollte man sich nicht auf eine Checkliste für allgemeine Produkte beschränken.