K-ETA-Befreiung gilt bis 31.12.2026: trotzdem beantragen?
Gute Nachricht für alle, die noch dieses Jahr nach Korea reisen: Laut Visit Korea wurde die vorübergehende K-ETA-Befreiung bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
Was das konkret heißt
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Staatsangehörige der visumfreien Länder auf der Befreiungsliste können in diesem Zeitraum ohne K-ETA-Antrag einreisen.
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Die aktuelle Länderliste führt die offizielle K-ETA-Website. Prüfe deinen Pass dort und nicht auf irgendeinem Blog.
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Bereits erteilte K-ETA-Genehmigungen bleiben bis zum Ablauf gültig.
Warum manche trotzdem beantragen Der Antrag ist freiwillig, aber mit genehmigter K-ETA entfällt die Einreisekarte. Es fällt die normale Gebühr an, ohne Erstattung. Es ist also eine Frage der Bequemlichkeit.
Ein häufiger Tipp in Reiseforen: Egal wie du dich entscheidest, nutze nur die offizielle Regierungsseite. Nachgemachte Agentur-Seiten verlangen Aufschläge für dasselbe Formular.
Beantragst du K-ETA wegen der Einreisekarte trotzdem, oder lässt du es dieses Jahr?
Quelle: VISITKOREA — K-ETA Exemption Period Extended Until 2026
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